Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Unterschrift bestätigt die unterzeichnende Person, den Besteller rechtsgültig vertreten zu können. Besondere Wünsche des Bestellers in Bezug auf Mitbewerber, Platzierung sowie andere Nebenabreden werden unverbindlich entgegengenommen und gelten nur dann als Bestandteil des Vertrages, wenn sie im Original-Vertrag vermerkt sind. Erhält die Miplan AG innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung oder der separat festgelegten Frist die Insertionsvorlagen nicht, so ist sie berechtigt, die ihr zur Verfügung stehenden Angaben über den Besteller als Vorlage zu verwenden und dem Besteller diese zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Genehmigung gilt als erteilt, sofern keine Reaktion des Bestellers innert der durch die Miplan AG festgelegten Frist erfolgt. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die Platzierung seines Inserates bei einem bestimmten Verein nur möglich ist, wenn dieser der Miplan AG fristgerecht sämtliche benötigten Unterlagen liefert. Standardfarben sind Prozessfarben (Euroskala). Pantonefarben werden in Prozessfarben umgewandelt, daher sind Farbabweichungen möglich. Der Besteller sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte an der Vorlage besitzt und die zur Verfügung gestellte Vorlage keine Rechte Dritter verletzt. Für Mängel haftet die Miplan AG nur bei grobem Verschulden und in jedem Fall nur bis zur Höhe des vereinbarten Nettopreises. Eine Haftung für Folgeschäden ist gänzlich wegbedungen. Die Verteilung der Werbemedien erfolgt durch die Miplan AG oder einen Vertragspartner. Für die korrekte Verteilung der Werbemedien durch die Vertragspartner übernimmt die Miplan AG keine Haftung. Die Mindestauflage pro Ausgabe beträgt 10 000 Exemplare. Der Vertrag wird für eine bestimmte Anzahl Ausgaben abgeschlossen und gilt auch bei einer Geschäfts- und Vertragsübernahme. Die Miplan AG sendet dem Besteller vor Drucklegung jeder Ausgabe ein «Gut zum Druck». Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungskonditionen: 10 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit 3 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Art. 377 OR wird wegbedungen. Wird der Vertrag aus Gründen, die beim Besteller liegen, nicht oder nicht vollständig (d.h. über die vereinbarte Anzahl Ausgaben) ausgeführt, sind folgende Entschädigungen zu bezahlen: 70 % des Nettopreises plus MWST nach Auftragserteilung, respektive der vollständige Nettopreis plus MWST nach Vorlage des «Gut zum Druck», und zwar für die gesamte Anzahl der vereinbarten Ausgaben. Falls die erste Ausgabe nicht innerhalb von 24 Monaten seit Unterzeichnung dieses Vertrages ausgeführt wird, hat der Besteller das Recht zum Vertragsrücktritt. Der schriftliche Vertrag enthält alle Abreden der Parteien. Zusicherungen, die in diesem Vertrag nicht enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien 4614 Hägendorf als Sitz der Miplan AG. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.